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   BVerwG, 27.04.1984 - 2 B 133.83   

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https://dejure.org/1984,6642
BVerwG, 27.04.1984 - 2 B 133.83 (https://dejure.org/1984,6642)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1984 - 2 B 133.83 (https://dejure.org/1984,6642)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1984 - 2 B 133.83 (https://dejure.org/1984,6642)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Versagung der Aussagegenehmigung für einen Staatsanwalt

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  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 2 B 133.83
    hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - (BVerwGE 66, 39 [43 f.]) im Anschluß insbesondere an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [285]) die dabei angesichts der im Widerstreit stehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter maßgebenden Grundsätze und regelmäßig zu beachtenden Gesichtspunkte bereits dargelegt.
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 2 B 133.83
    hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 91.81 - (BVerwGE 66, 39 [43 f.]) im Anschluß insbesondere an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [285]) die dabei angesichts der im Widerstreit stehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter maßgebenden Grundsätze und regelmäßig zu beachtenden Gesichtspunkte bereits dargelegt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1984 - 2 B 133.83
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, deren zu erwartende revisionsgerichtliche Klärung der Einheit oder der Fortbildung des Rechts zu dienen vermag (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
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